G37 Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze
Jedes Unternehmen muss seinen Beschäftigten mindestens alle 3 Jahre eine G37-Untersuchung anbieten
Ihre Anfrage
Warum eine Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G37) anbieten?
Vermeidung von Produktivitätsverlust in der Belegschaft
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht
Positionierung als engagierte Arbeitgeberin
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern
Gesund am Bildschirm
Typische Gründe für einen Produktivitätsverlust sind Beschwerden wie Ermüdungserscheinungen, Kopf- und Nackenschmerzen. Eine häufige Ursache dieser Beschwerden ist eine unzureichende Sehfähigkeit bei der Arbeit am Computer.


Gesetzliche Verpflichtung
§ 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetztes begründet die Verpflichtung zum Angebot einer Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (ehemals G37).
Unkompliziert und Zuverlässig
Unser Untersuchungsteam kommt für die G37 Untersuchung zu Ihnen ins Haus und führt den Sehtest durch. Optional können Sie eine Ergonomieberatung hinzubuchen.


Die Bildschirmarbeitsplatzbrille
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, spezielle Sehhilfen zu finanzieren, wenn diese erforderlich sind. Sie wählen den Kostenrahmen - wir kümmern uns um die Abwicklung beim Optiker.
Unsere Preise
Unsere transparenten Preise auf einen Blick. Ein Untersuchungsprojekt für 50 Untersuchungen lässt sich so bereits ab 48,80 € pro Person realisieren
Organisationspauschale
(pro Termin)
490,00 €
Digitale Online-Unterweisung
(pro Person)
5,00 €
(optional)
G37 Untersuchung
(pro Person)
39,00 €
Erstellung von Brillengutscheinen
(pro Brille)
ab 39,00 €
(optional)
In 5 einfachen Schritten zur G37 Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze
01
Sie vereinbaren den Untersuchungstermin für Ihr Unternehmen mit SMARTmed und wählen optional die Brillengläser, welche Sie für Ihre Beschäftigten finanzieren möchten.


02
Sie erhalten einen Link zu unserem digitalen Terminbuchungstool. Ihre Beschäftigten buchen sich online einen Untersuchungstermin.
03
Ihre Beschäftigten füllen im Vorfeld der Untersuchung online einen kurzen Untersuchungsbogen aus.


04
Unser Untersuchungsteam kommt zu Ihnen ins Haus und führt im Rahmen der G37 Untersuchung den Sehtest durch.
05
Unser Arzt oder unsere Ärztin wertet das Untersuchungsergebnis aus und sendet den digitalen Befund an Ihre Beschäftigten. Sofern erforderlich und von Ihnen gebucht, wird der Brillengutschein bereitgestellt.

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Über uns
Unsere Mission: Arbeitsmedizin – Chance statt Last
Arbeitsmedizin wird oft als lästige Notwendigkeit angesehen – aufwändig in der Organisation, wenig flexibel und etwas „angestaubt“ in der Durchführung. Wir begreifen Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement dagegen als Chance. Als Erfolgstreiber für Ihr Unternehmen und als Motivator für Ihre Beschäftigten. Flexibel, mobil, und bestmöglich eingepasst in Ihre betrieblichen Prozesse: Genauso individuell und persönlich, wie effizient und digital. Mit modernen medizinischen Geräten, intelligenter IT und einem jungen, hochengagierten Team.
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SMARTmedSolutions GmbH
Unsere Mission: Arbeitsmedizin – Chance statt Last
Als Erfolgstreiber für Ihr Unternehmen und als Motivator für Ihre Mitarbeiter:innen. Flexibel, mobil, und bestmöglich eingepasst in Ihre betrieblichen Prozesse: Genauso individuell und persönlich, wie effizient und digital. Mit modernen medizinischen Geräten, intelligenter IT und einem jungen, hochengagierten Team.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Wissenstand zu Corona und zu den Analysemethoden entwickeln sich fortlaufend weiter. Alle Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und werden laufend aktualisiert, dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Des Weiteren bieten Antigen-Tests keinen Schutz vor Ansteckungen und Neuinfektionen. Haben Sie Symptome oder brauchen Sie Beratung, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Die Arbeit am Computer fordert unsere Augen und führt unter Umständen zu Ermüdungserscheinungen, Augenbeschwerden wie Flimmern oder Tränen, Kopfschmerzen und Nackenschmerzen. Der Blickwechsel zwischen Computerbildschirm, Schriftstücken und dem Blick in den Raum ist eine große Herausforderung für die Augen. Mit zunehmendem Alter fällt die natürliche Anpassung des Auges an unterschiedliche Blickdistanzen schwer. Dies wird nicht selten durch eine ungünstige Kopf-und Körperhaltung kompensiert, welche dann die beschriebenen Beschwerden begünstigt. Der Sehtest im Rahmen der G37 Untersuchung prüft die Sehfähigkeit bei der Arbeit an Bildschirmen. Ggf. ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille sinnvoll. Durch eine Brille, die mit sogenannten Raumkomfortgläsern ausgestattet ist, wird eine natürliche Kopf- und Körperhaltung, sowie gutes Sehen in den Hauptarbeitsentfernungen ermöglicht.
Nein, es handelt sich um eine Angebotsuntersuchung, dies bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Untersuchung anzubieten, den Beschäftigten wird zur Untersuchung dringend geraten, aber eine Verpflichtung besteht nicht.
Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass Unternehmen ihren Beschäftigten im Abstand von höchstens drei Jahren eine G37 Untersuchung anbieten müssen. Die Beschäftigten entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.
Ja, Unternehmen müssen ihren Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung stellen, wenn die G37 Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Zur Vorbereitung auf den Untersuchungstag erhalten die Beschäftigten einen Fragebogen, in dem neben der gesundheitlichen Vorgeschichte auch konkrete Beschwerden bei der Bildschirmarbeit sowie die Arbeitsplatzsituation erfasst werden. Bei der G37 Untersuchung stehen die Augen im Mittelpunkt, denn sie werden bei der Arbeit an Bildschirmen besonders belastet. Durch die Kombination verschiedener Sehtests werden unter anderem Sehschärfe, Kontrastsehen, Farbensehen, räumliches Sehen sowie die Stellung und Beweglichkeit der Augen untersucht und beurteilt. Die Untersuchung dauert pro Person 10-15 Minuten.
In Kooperation mit einer deutschlandweit vertretenen Optikerkette und einem Filialnetz von 600 Optiker-Filialen bieten wir unterschiedliche Lösungen an. In den Paketen ist jeweils ein „Nulltarifgestell“ inkludiert.
Gesetzliche Mindestanforderung
Einstärkengläser - 39 €
Diese Gläser werden auf den individuellen Sehabstand am Bildschirm (z. B. 70 cm) abgestimmt. Unterschiedliche Blickdistanzen sind mit dieser Brille nur eingeschränkt möglich.
Preis-Leistungs-Sieger
Basis-Raum-Comfort-Brille - 89 €
Raumkomfortgläser bilden drei Zonen ab, so dass zwischen dem Bildschirm im Abstand von 70 cm, dem Blick auf den Schreibtisch und dem Blick in den Raum gewechselt werden kann. Die Gläser sind entspiegelt.
Unsere Empfehlung
Premium-Raum-Comfort-Brille - 159 €
Diese Brille bietet maximale Flexibilität zu einem vernünftigen Preis. Die Blickdistanz in den drei Zonen (Schreibtisch, Bildschirm, Raum) wird individuell angepasst. Die Gläser sind mit Superentspiegelung, Hartschutzschicht gegen Kratzer und Lotus-Effekt für geringen Reinigungsaufwand ausgestattet.
Für „Workaholics“
Premium-Raum-Comfort-Brille mit Blaulichtfilter - 239 €
Brillengläser mit einem sogenannten Blaufilter schwächen gezielt das blaue Licht aus künstlichen Blaulichtquellen (LED Beleuchtung und Displays). Dies ermöglicht ein kontrastreicheres und anstrengungsfreieres Sehen unter Kunstbeleuchtung und an Monitoren.
In den Paketen ist jeweils ein „Nulltarifgestell“ inkludiert. Wenn besondere Wünsche hinsichtlich des Gestells bestehen, können diese durch private Zuzahlung unkompliziert realisiert werden.
Wir kalkulieren die Projekte für jedes Unternehmen individuell. Die Preise setzten sich aus einer Organisationspauschale und den Kosten pro Untersuchung zusammen. Beispiel: Bei 100 Untersuchungen an einem Tag und Standort belaufen sich die Kosten auf 43,90 € pro Untersuchung.
Einmal im Jahr muss jedes Unternehmen seine Beschäftigten darüber aufklären, wie sie ihren Bildschirmarbeitsplatz sinnvoll und ergonomisch einrichten. Diese sogenannte Pflichtunterweisung kann digital erfolgen, sofern der didaktische Aufbau die Verarbeitung der relevanten Informationen sicherstellt und eine Wissenskontrolle beinhaltet.
Grundsätzlich gilt, dass die G37 Untersuchung Beschäftigten alle drei Jahre angeboten werden muss. Vorzeitige Nachuntersuchungen können auf ärztlichen Rat entsprechend früher durchgeführt werden. Die erste Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, die erste Nachuntersuchung ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit.